Für die Wanderwege im Montafon brauchst Du natürlich einen bergtauglichen Kinderwagen mit großer Bereifung, wir haben gute Erfahrungen mit dem Chariot gemacht, der zumindest die beschriebenen Wanderungen gut gemeistert hat. Sicher sind auch andere Sportkinderwagen brauchbar. Durch das Silbertal musste unser Chariot zuletzt sogar alle vier Kinder tragen (zwei innen, zwei oben drauf).

So geht der kinderwagentaugliche Wanderweg:

Von St. Gallenkirch fährst Du nach Schruns und folgst dort der Beschilderung in den beschaulichen Ort Silbertal (erste Ampel rechts, dann weiter nach Beschilderung durch den Ort). Parke im Ort Silbertal an der Talstation der Kristbergbahn. Fahre mit der Bahn (Kosten 6,90 € für Erwachsene, für Kinder über 6 Jahre 4,20 €) zur Bergstation (1.430 m).

Die Kabinenbahn fasst leicht einen Chariot Zweisitzer, die Tür und die Kabine sind ausreichend groß.
Am Ausgang geht es gleich rechts in Richtung in Richtung Wildried. Die Wanderung verläuft zunächst auf einem breiten Wirtschaftsweg mit wenigen Steigungen, und immer wieder gibt es Ausblicke auf das gegenüberliegende Mittags- und Hochjoch. Nach knapp 5 km erreichst Du den Aussichtspunkt Wildried (1.562 m) und kurz danach das in Europa höchst gelegene Hochmoor.

Der Abstieg mit Kinderwagen

Dann folgt der Abstieg in das Wasserstubental. Angekommen am Burtscha-Bach biegst Du dann scharf rechts ab und folgst der Beschilderung Richtung Silbertal. Zunächst noch leicht abfallend führt der Weg dann in Serpentinen hinunter zum netten Einkehr-Stüble „Hasa-Hüsli“ oder dem Fellimännli mit großem Spielplatz und Kleintieren (Gänse, Enten) als Belohnung für die fleißigen Wanderskinder.

Der Weg zurück nach Silbertal führt entlang der Litz. Etwa an der Hälfte des 4,5 km langen Rückweges trifft man auf den Wasserfall des Teufelsbaches, der besonders bei viel Regenwetter imposant tost.

Wichtig: Die Ausarbeitung aller der auf unserer Homepage beschriebenen Routen erfolgte nach bestem Wissen und Gewissen des Autors. Die Benutzung der Ausführungen geschieht auf eigenes Risiko.  Soweit gesetzlich zulässig wird eine Haftung für etwaige Unfälle und Schäden jeder Art aus keinem Rechtsgrund übernommen.